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Die Elektronische Rechnung – Ab 1. Januar 2025 Pflicht für B2B!
E-Rechnungen: Fit für die Zukunft?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung, auch bekannt als E-Rechnung, in Deutschland für B2B-Unternehmen (Unternehmen, die ausschließlich oder in erster Linie Geschäfte mit anderen Unternehmen machen) und öffentliche Einrichtungen verpflichtend. Dies markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Rechnungswesen.
Was genau ist eine E-Rechnung? Das uns bekannte PDF-Format ist keine E-Rechnung. Erst wenn in das PDF ein maschinenlesbarer Teil in Form eines XML-Formats integriert ist (ZUGFeRD-Format), entsteht eine E-Rechnung nach den aktuellen Vorgaben für 2025.
Ab dem 1. Januar 2025 …
… darf jeder B2B-Unternehmer Rechnungen elektronisch versenden und somit müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und lesen können.
Ab dem 1. Januar 2027 …
… sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dazu verpflichtet, ausschließlich E-Rechnungen zu versenden.
Ab dem 1. Januar 2028 …
… müssen alle B2B-Unternehmen, unabhängig vom Jahresumsatz, E-Rechnungen versenden und empfangen können.
Gute Nachricht:
Die Rechnungen von top identity entsprechen bereits dem ZUGFeRD-Standard und sind somit optisch und digital lesbar. Können Sie bereits elektronisch lesen, können Sie dies mit unserem Rechnungsformat prüfen. Ab Januar 2025 werden wir alle Rechnungen automatisch per E-Mail versenden.
WICHTIG:
Falls nicht schon geschehen, nennen Sie uns dazu Ihre dafür eingerichtete E-Mail-Adresse, sodass wir diese in unserem System hinterlegen können. Eine manuelle Weiterleitung entfällt damit. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Rechnungsadresse direkt an mail@topidentity.de.
Sie haben noch keine spezielle E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang?
Gerne können wir diese und entsprechende Weiterleitungen einrichten, insofern wir Zugriff auf Ihr Hosting haben. Nennen Sie uns dazu Ihre Wunschadresse.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine digitale Rechnung, die im Gegensatz zur Papierrechnung auf einem strukturierten Datenformat basiert. Im Falle der XRechnung ist das XML. Damit ist die E-Rechnung maschinenlesbar.
Auch das uns bekannte PDF-Format ist keine E-Rechnung. Erst wenn in das PDF ein maschinenlesbarer Teil in Form eines XML-Formats integriert ist (ZUGFeRD-Format), entsteht eine E-Rechnung nach den aktuellen Vorgaben für 2025.
Was müssen Unternehmer tun?
Unternehmen müssen sich auf die Umstellung auf die E-Rechnung vorbereiten. Dies beinhaltet die Implementierung von Systemen zur Erstellung, zum Versand, zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen. Es ist wichtig, dass diese Systeme den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Weitere Informationen
Für weitere Informationen zur E-Rechnung empfehlen wir Ihnen den Besuch dieser Webseiten:
www.e-rechnung-bund.de: Was ist eine E-Rechnung?
www.ihk.de: Die neue E-Rechnung ab 2025
www.haufe.de: Elektronische Rechnung wird Pflicht | E-Rechnung im Überblick
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